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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Lieferung und Abnahme
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gehen anderslautenden Bedingungen unserer Kunden oder Wiederverkäufern vor, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Risiko des Käufers. Eine Auftragsbestätigung wird auf Verlangen erteilt. Programmierarbeit gilt als abgenommen und damit der jeweilige Vertrag als von unserer Seite erfüllt, wenn nicht spätesten 7 Tage nach Bekanntgabe der Fertigstellung Mängel geltend gemacht werden.

Zahlung
Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb 14 Tagen, ab Rechnungsdatum. Rechnungen für Computersysteme sind zahlbar bei Lieferung. Unsere Preise verstehen sich netto, zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 16%.

Garantie
Perl-Service gewährt uneingeschränkte Garantie auf alle im Hause entwickelten Programme bzw. Skripten. Von dieser Garantie ausgenommen sind folglich Programme und Skripten von anderen Anbietern und Autoren, die lediglich durch uns installiert wurden. Werden Skripten vom Kunden selbst modifiziert, ganz gleich in welcher Art, geschieht dies auf dessen Risiko und jeglicher Anspruch auf Garantie oder Nachbesserung für die gesamte Anwendung, d.h. auch allen nachweislich in Zusammenhang stehenden Programmen und Skripten erlischt.

Außendienst
Sondervereinbarungen mit unserem Außendienst sind nur mit schriftlicher Bestätigung wirksam. Bei der Auftragserteilung gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen als anerkannt.

Beanstandungen
Festgestellte Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu reklamieren, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens einen Monat nach Lieferung. Haftung für jedwede Schäden, die durch Verwendung der gelieferten Waren oder Software entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehender Schadensersatz auch aus anderen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Produkte unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung unserer Rechnungen ist Sicherheitsübereignung oder Verpfändung untersagt. Erfolgt ein Zugriff durch Dritte, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen ist München. Es gilt deutsches Recht, auch für Exportgeschäfte.

Urheberrechte
Die Urheberrechte unserer Softwareprodukte verbleiben unser Eigentum wenn nichts anders lautendes vereinbart wurde. Verträge die unsere Urheberrechte auf andere übertragen, gelten als nicht geschlossen, die entsprechende Klausel als nichtig. Änderungen an unseren Produkten, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.


Stand: 1. Januar 2001