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Lieferung und
Abnahme
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen
gehen anderslautenden Bedingungen unserer Kunden
oder Wiederverkäufern vor, auch wenn wir
nicht ausdrücklich widersprechen. Lieferung
und Versand erfolgen auf Rechnung und Risiko des
Käufers. Eine Auftragsbestätigung wird
auf Verlangen erteilt. Programmierarbeit gilt
als abgenommen und damit der jeweilige Vertrag
als von unserer Seite erfüllt, wenn nicht
spätesten 7 Tage nach Bekanntgabe der Fertigstellung
Mängel geltend gemacht werden.
Zahlung
Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb
14 Tagen, ab Rechnungsdatum. Rechnungen für
Computersysteme sind zahlbar bei Lieferung. Unsere
Preise verstehen sich netto, zuzüglich der
derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 16%.
Garantie
Perl-Service gewährt uneingeschränkte
Garantie auf alle im Hause entwickelten Programme
bzw. Skripten. Von dieser Garantie ausgenommen
sind folglich Programme und Skripten von anderen
Anbietern und Autoren, die lediglich durch uns
installiert wurden. Werden Skripten vom Kunden
selbst modifiziert, ganz gleich in welcher Art,
geschieht dies auf dessen Risiko und jeglicher
Anspruch auf Garantie oder Nachbesserung für
die gesamte Anwendung, d.h. auch allen nachweislich
in Zusammenhang stehenden Programmen und Skripten
erlischt.
Außendienst
Sondervereinbarungen mit unserem Außendienst
sind nur mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
Bei der Auftragserteilung gelten unsere Liefer-
und Zahlungsbedingungen als anerkannt.
Beanstandungen
Festgestellte Beanstandungen sind innerhalb
von 7 Tagen nach Lieferung zu reklamieren, verborgene
Mängel unverzüglich nach Entdeckung,
spätestens einen Monat nach Lieferung. Haftung
für jedwede Schäden, die durch Verwendung
der gelieferten Waren oder Software entstehen,
ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehender
Schadensersatz auch aus anderen Rechtsgründen,
ist ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben
alle gelieferten Produkte unser Eigentum. Vor
vollständiger Bezahlung unserer Rechnungen
ist Sicherheitsübereignung oder Verpfändung
untersagt. Erfolgt ein Zugriff durch Dritte, so
ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen
ist München. Es gilt deutsches Recht, auch
für Exportgeschäfte.
Urheberrechte
Die Urheberrechte unserer Softwareprodukte
verbleiben unser Eigentum wenn nichts anders lautendes
vereinbart wurde. Verträge die unsere Urheberrechte
auf andere übertragen, gelten als nicht geschlossen,
die entsprechende Klausel als nichtig. Änderungen
an unseren Produkten, die dem technischen Fortschritt
dienen, behalten wir uns vor.
Stand: 1. Januar
2001
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